In den vergangenen Monaten hatten wir uns zwei Mal an den Kreis Gütersloh gewandt um eine Klärung aufsichtsrechtlicher Fragen beim Vorgehen des Zweckverbands zu erreichen:
Zuerst ging es dabei um die Frage, ob der Zweckverband bei der Fassung seines Grundsatzbeschlusses zur Erweiterung des Interkommunalen Industriegebietes um einen dritten Bauabschnitt vom 02.02.2011 seine Kompetenzen überschritten hat (siehe dazu auch unser Flugblatt zur ZV Versammlung vom 01.12.2011 (PDF)).
In der zweiten Anfrage ging es um die Zulässigkeit der seit Jahren offenbar routiniert erfolgenden Verletzung der Zweckverbandssatzung durch die zu späte Aufstellung der Haushaltssatzungen (siehe unser Flugblatt zur ZV Versammlung vom 28.02.2012 (PDF)).
Nun hat uns der Landrat ausführlich geantwortet. Die Essenz des fast dreiseitigen Schreibens lässt sich dabei so zusammenfassen:
- Der kontinuierliche Verstoß gegen die Zweckverbandssatz bei der Aufstellung der Haushaltssatzungen wird als nicht zu beanstanden eingestuft.
- Der Landrat identifiziert ein klares Spannungsfeld zwischen den Beschlüssen des Zweckverbands und den Zuständigkeiten der Stadträte.
- Der am 02.02.2011 gefasste Grundsatzbeschluss zu einem dritten Bauabschnitt überschreitet in Teilen die Grenzen des Zulässigen.
- Die Verantwortlichkeit insbesondere des Borgholzhausener Rates für eine eventuelle Erweiterung des Industriegebietes wird sehr deutlich betont.
Unser Fazit zur Bewertung des Landrates:
- Es hat sich gelohnt das von den Bürgermeistern im letzten Jahr massiv vorangetriebene Verfahren zu hinterfragen.
- Die Mitglieder von Zweckverband und Stadträten können sich nicht mehr vorbehaltlos auf die rechtlichen Einschätzungen der Bürgermeister verlassen.
- Der Beschluss vom 02.02.2011 muss widerrufen werden, da er nicht zulässige Bestandteile enthält. Es gibt dann keinen gültigen Beschluss des Zweckverbands zu einem dritten Bauabschnitt mehr.
- Über den Sinn und Unsinn eines dritten Bauabschnitts muss allein im Borgholzhausener Stadtrat entschieden werden. Der Zweckverband ist damit erst einmal ‚aus dem Rennen‘ bei einer zukünftigen Diskussion und Planung eines eventuellen dritten Bauabschnitts.
Hier kann die komplette Antwort des Landrats auf unsere Anfragen (PDF) abgerufen werden.



