Über den Regionalplan konnte man in den letzten Wochen oft in der Zeitung lesen, denn kaum eine Kommune ist derart gegen ihren Wunsch mit potentiellen Industriefläche ‚gesegnet‘ worden wie Borgholzhausen. Die Planer*innen im fernen Detmold sehen hier offenbar nur Lücken zwischen Industrieflächen, die dringend geschlossen gehören. Was sollte man auch sonst mit einer offenen Landschaft anfangen?
Dieser Brief von Anwohner*innen der Ostbarthauser Straße, der Oldendorfer Straße, der Thielheide der Osnabrücker Straße und den MITbürgern ist daher rechtzeitig vor Ende der Einwendungsfrist in Detmold eingegangen, zusammen mit den Unterschriften von mehr als 60 Unterzeichner*innen:
An die
Bezirksregierung Detmold
Dezernat 32
– Regionalentwicklung –Leopoldstr. 15
32756 DetmoldBorgholzhausen, 25. März 2021
Stellungnahme zum Regionalplan der Bezirksregierung Detmold
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Interesse haben wir Ihren Regionalplan-Entwurf für die Gemeinde Borgholzhausen zur Kenntnis genommen. Als Anwohner des Bereichs Borgholzhausen-Bahnhof sind wir seit dem Lückenschluss der A33 mit weitreichenden Veränderungen vor Ort befasst. Die Autobahn-Anschlussstelle Borgholzhausen sowie das interkommunale Gewerbegebiet Borgholzhausen-Versmold haben Chancen und Risiken befördert. Veränderungen sind der Alltag und sollen im Dialog mit den Anwohnern entschieden werden. Nachdem es aktuell in Borgholzhausen nicht an ausgewiesenen Gewerbeflächen mangelt, steht Ihr Regionalplan-Entwurf womöglich noch nicht im Zentrum von Diskussionen. Dennoch möchten wir es nicht versäumen schon frühzeitig unsere Forderung nach einer kreativen und bürgerfreundlichen Vision für den Bereich Borgholzhausen-Bahnhof zu manifestieren.
Ein Ansatz, der lediglich eine riesige Gewerbefläche skizziert, erscheint auf den ersten Blick, grob gesagt, weder zeitgemäß noch besonders phantasievoll. Sicherlich müssen sich Städte und Kommunen immer einer Vielzahl von Herausforderungen stellen. Beispielsweise scheint das Ideenpaar von „Ballungszentren und Pendlerströme gen Arbeitsplatz“ nicht mehr alternativlos. Wie sollten also Bebauungspläne der Zukunft aussehen? Welche Nutzung ist vor Ort nicht nur nötig, sondern auch sinnvoll? Sind landwirtschaftliche Flächen, die die Ernährungsgrundlage aller Bewohner sicherstellen, langfristig vorrangig schützenswert? Welche alternativen Modelle können Sie vorschlagen? Ist es von Interesse, der nächsten Generation, die sich in ländlichen Regionen – wie an der Ostbarthauser Straße– niederlässt oder bereits in der x-ten Generation vor Ort wohnt/lebt/arbeitet, ein städtebauliches Angebot zu machen, das Bildungs- und Freizeitangebote vor Ort integriert?
Wenn sich Klima und sein unaufhaltsamer Wandel sukzessive in den Fokus drängen, müssen Mobilitätskonzepte überdacht werden. Ist die glanzlose Lösung von Stadt contra Land noch aktuell? Sind Gewerbeparks an Autobahnen zeitgemäß? Und wo bleiben die Anliegen und Bedürfnisse der Anwohner, die vor der Anbindung ans Autobahnnetz bereits eine gutes Niveau an Lebensqualität hatten? Sollen Gewerbehallen sowohl die Landschaft als auch die Häuser der Anwohner überstrahlen? Ist das der stillschweigende wie unrühmliche Wettbewerb deutscher Autobahn-Anschlussstellen? Wir möchten Sie auffordern, Ihre bisher leider einseitige Vision unserer Wohngegend zu überdenken und auch unter Berücksichtigung der vielschichtigen Ressourcen und Bedürfnisse der Menschen vor Ort (Beruf – Bildung – Freizeit – Agrarkultur – Fauna und Flora) neu auszubalancieren.
Hierzu im folgenden konkrete Vorschläge und Anmerkungen:
Die als Industrie- und Gewerbegebiet eingeplante Fläche auf dem Thiel (IBV.S1) sowie der angrenzenden Flächen nach erneuter Prüfung ersatzlos streichen und als Acker- sowie Grünland ausweisen (Regionalplanentwurf: Bezeichnung GIB 009 und GIB 008).
Neben den oben genannten Gründen spricht hier insbesondere die Topographie gegen eine Bebauung. Der Thiel erhebt sich als signifikanter Hügel aus der Umgebung. Er stellt die höchste Erhebung zwischen dem Teutoburger Wald und Münster dar. Wir sehen kein schlüssiges Argument, ein Industriegebiet auf den einzigen Hügel in einer ansonsten flachen Umgebung zu setzen und halten es folglich für einen Entwurfsfehler, der bei einer Begehung vor Ort aufgefallen wäre. Nicht nur der Wertverlust angrenzender Immobilien und Grundstücke wäre beklagenswert, die Bebauung selbst wäre allein aus Gründen des Landschaftsbildes ein städtebaulicher Offenbarungseid – und für das Marketing dieser Region am Teutoburger Wald katastrophal (Kulturlandschaftsbereiche – Fachsicht Landschaftskultur: K 6.19 und K 6.20).
Ein zweiter Aspekt spricht ebenfalls gegen die Ausweisung als Industrie- und Gewerbegebiet. Im Bereich Thiel sind in den vergangenen 10 bis 20 Jahren ökologische Ausgleichsflächen in nicht unerheblichem Ausmaß geschaffen worden, die Eingriffe andernorts abmildern sollen. Diese Flächen kommen nun gerade erst langsam zur ökologischen Wirksamkeit, da die Natur ihre Zeit braucht. Welche Idee würde es rechtfertigen, dass genau in diesem Gebiet Industrie- und Gewerbeflächen ausgewiesen werden? Hier würden politische Versprechen der Vergangenheit ad absurdum geführt und unser aller Verständnis von Nachhaltigkeit verletzt, was den Bürgern und Wählern gerade in Zeiten größerer ökologischer Sensibilität schlecht zu vermitteln sein dürfte.
Wir freuen uns auf einen offenen Dialog zur Gestaltung unserer Lebensräume.
Mit freundlichen Grüßen
Die Anwohner der Ostbarthauser Straße,
der Thielheide, der Oldendorfer Straße und
der Osnabrücker Straße in 33829 Borgholzhausen
sowie die Initiative MITbürger Borgholzhausen-Bahnhof

